Ein Mann öffnet den Kofferraum von einem VW Caddy.

Kurzzeitschutz

1.
Ihr Vertrags- und Ansprechpartner ist die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH (Impressum & Rechtliches)

Kurzzeitversicherung2 für Ihr Nutzfahrzeug

Ein Kurzzeitschutz ist immer dann hilfreich, wenn Sie zeitweise den umfassenden Schutz einer Versicherung genießen möchten, ohne dafür jedoch einen jährlichen Beitrag zahlen zu müssen. Ob Sie nun Ihren Wagen an jemanden verleihen und daher zusätzlich absichern möchten, im Urlaub sicher mit dem Mietwagen fahren möchten oder sich während der Probefahrt mit Ihrem zukünftigen Fahrzeug in Sicherheit wissen wollen – Kurzzeitversicherungen bieten Ihnen den richtigen Schutz.

Schutz während der Probefahrt

Bevor Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug zulegen, sollten Sie dies auf Herz und Nieren testen. Das beste Mittel hierfür ist eine Probefahrt mit dem gewünschten Wagen – unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug von einem Händler oder einer Privatperson kaufen möchten. Um dabei Ihr finanzielles Risiko zu reduzieren, können Sie sich vor potenziellen Unfallschäden mithilfe des Probefahrten-Schutzes2 der Element Insurance AG absichern. Auf diese Weise werden die Selbstbeteiligung und weitere Kosten im Schadenfall für Sie übernommen. Der Kurzzeitschutz für Probefahrten eignet sich zudem auch, wenn Sie selbst ein Fahrzeug verkaufen wollen und die Probefahrt des potenziellen Käufers absichern möchten.

Fragen rund um den Probefahrten-Schutz

Schutz für Jungfahrer

Ihr Fahrzeug soll zeitweise von einem jungen Fahrer gefahren werden, Ihr Versicherungsvertrag deckt jedoch nur Fahrer ab einem gewissen Alter ab? Oder Sie sind unter 20 Jahre alt und möchten sich ein Fahrzeug leihen, zu dessen versichertem Nutzerkreis Sie nicht gehören? Dann hilft Ihnen der Jungfahrer-Schutz2. Mit diesem versichern Sie sich oder einen jungen Fahrer zeitweise, sodass Vertragsstrafen, Selbstbeteiligungen und Beitragsnachforderungen übernommen werden. Auch den Rückstufungsschaden nach einem Unfall können Sie bei Bedarf mitversichern.

Fragen rund um den Jungfahrer-Schutz

Schutz für Dritte

Ihr Fahrzeug ist nur auf Sie selbst oder nur auf einen kleinen Nutzerkreis versichert – Sie möchten das Fahrzeug aber gerne an jemanden ausleihen, der nicht zu diesem Nutzerkreis gehört? Dann können Sie spontan den sogenannten Drittfahrer-Schutz2 abschließen. Die Kurzzeitversicherung bewahrt Sie vor möglichen Selbstbeteiligungen, Vertragsstrafen und Beitragserhöhungen, falls Ihr verliehenes Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird.

Fragen rund um den Drittfahrer-Schutz

Schutz für Mietwagen

Ob für den Transport von Möbeln, die Flexibilität im Urlaub oder weil Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen – wenn Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind, sollten Sie sich ausreichend schützen. Günstige Mietwagenpreise sorgen meist dafür, dass im Schadensfall eine hohe Selbstbeteiligung im Rahmen der Kaskoversicherung anfällt. Damit Sie dennoch so viel finanzielle Sicherheit wie möglich genießen, können Sie eine Kurzzeitversicherung für die Dauer der Mietwagennutzung abschließen.

Je nach Paket – ob Basis oder Premium – variiert der Versicherungsschutz. So übernimmt der Mietwagen-Schutz2 im Basis-Paket die Selbstbeteiligung im Schadensfall, während im Premium-Paket darüber hinaus auch der Verlust des Schlüssels, Schäden durch falsche Betankung sowie die Erstattung von Servicegebühren mitinbegriffen sind.

Fragen rund um den Mietwagen-Schutz

Disclaimer von Volkswagen AG

2.
Vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Stra. 57, 38112 Braunschweig, Versicherungsleistungen werden durch die ELEMENT Insurance AG, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin erbracht.
3.
Ein Angebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Bonität vorausgesetzt.
4.
Versicherungsleistungen werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und von der Volkswagen Autoversicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, als Risikoträger erbracht.
5.
Versicherer für den Kreditschutzbrief (Plus) sowie die Leasingratenversicherung (Plus) sind die Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, Dieselstraße 5, 70839 Gerlingen. Amtsgericht Stuttgart, HRB 18173/18182.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.